AGB

wilko & friends e.K.
Inhaber Wilko Schmidt

Mainstraße 31
63897 Miltenberg

Fon 0 93 71 – 66 02 100
info@wilko.net

I. Allgemeines:

Sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn sie einer Bestellung zugrunde gelegt worden sind und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

II. Vertragsschluss:

In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell für einen Kunden ausgearbeitete Angebote hält sich die Agentur 30 Kalendertage gebunden.

Bestellungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Erfolgt weder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns, noch die Ausführung des Auftrages durch uns innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Auftragseingang, so gilt der Auftrag als abgelehnt.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur ungefähr und stellen den technischen Stand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar. Änderungen der Lieferungen im Rahmen des Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Bei Sonderanfertigungen ist der Kunde ausschließlich für die von ihm bekanntgegebenen Spezifikationen, wie etwa Maße, Leistungsdaten oder ähnliches verantwortlich. Eine Verpflichtung der Agentur zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Angaben des Kunden besteht nicht. Der Kunde ist bei Sonderanfertigungen dafür verantwortlich, dass Rechte Dritter gleich welcher Art, insbesondere Urheberrecht und ähnliches bzw. behördliche Anordnungen der Herstellung nicht entgegenstehen. Sollten durch die Sonderanfertigung dennoch Rechte Dritter verletzt werden, so verpflichtet sich der Kunde die Agentur insoweit vollumfänglich von den daraus entstehenden rechtlichen Konzequenzen freizustellen.

III. Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die gegenüber Kaufleuten abgegebenen Angebote weisen die Nettopreise aus, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

Kosten der Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet. Dies gilt nicht bei Vereinbarung eines Festpreises.

Evtl. zur Durchführung des Auftrages erforderlich werdende behördliche Zustimmungen oder Erlaubnisse hat der Kunde grundsätzlich auf seine Kosten einzuholen.

Soweit zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Agentur. Wenn die zuletzt genannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 % übersteigen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im übrigen gelten für die Preise und die nachfolgenden Zahlungsbedingungen die Vergütungsregelungen, die zwischen dem Verein: “Selbständige Design-Studios e. V.” und dem Verein: “Allianz Deutscher Designer e. V.” ausgehandelt worden sind. Dieser Vertrag liegt zur Einsichtnahme des Kunden in den Geschäftsräumen der Agentur aus. Er wird dem Kunden auf Anforderung zur Einsichtnahme überlassen.

IV. Zahlungsbedingungen

Der zwischen dem Kunden und der Agentur vereinbarte Preis wird sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten.

Die Agentur behält sich vor, im jeweiligen Einzelfall – je nach Art und Umfang des Vertrages – vom Kunden einen Vorschuss auf die von ihr erbringende Leistung in Höhe von bis zu einem Drittel des Gesamtumsatzes des jeweils vereinbarten Vertrages zu verlangen.

Die Agentur behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt stets zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und nach Fristsetzung nicht, so ist die Agentur berechtigt je Mahnschreiben Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5 € zu verlangen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB bei Unternehmern.

V. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung haben unverzüglich zu erfolgen. Äußert der Kunde nach Abschluss der Projektgestaltung diesbezügliche Änderungen erst während oder nach der Produktion, so hat er die dadurch anfallenden Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für die bereits begonnenen Arbeiten.

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen bzw. Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, so stellt der Kunde die Agentur von allen rechtlichen Folgen, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüchen Dritter, frei.

VI. Urheberrecht

Das Urheberrecht, das Eigentum und das Recht an der Verarbeitung und Verwertung in allen Verfahren und zu allen Anwendungszwecken an den Entwürfen, Zeichnungen, Konstruktionen, Kostenanschlägen, individuell gefertigten Texten etc. verbleibt bei der Agentur. Dies gilt auch für die Angebote sowie alle Angebotsunterlagen der Agentur. Der Kunde darf daher die vorbezeichneten Unterlagen keinem Dritten, insbesondere nicht Konkurrenzfirmen, zugänglich machen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Erlaubnis seitens der Agentur.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wenn der Kunde dies wünscht, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

Bei Verträgen über Design-Leistungen gilt ergänzend:

Jeder Auftrag über Design-Leistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Alle Skizzen, Entwürfe, Konzeptionen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe, Konzeptionen und Reinzeichnungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur im Original oder bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist ohne Zustimmung unzulässig. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Wird dieses Recht auf Namensnennung verletzt, ist die Agentur berechtigt Schadensersatz geltend zu machen.

VII. Lieferung / Lieferzeiten

Der Lieferumfang wird durch den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages zwischen Agentur und Kunden bestimmt.

Liefertermine oder Fristen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ist statt eines Liefertermins eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.

Wenn der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen des Auftrages wünscht, die die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Frist für die Lieferzeit zu laufen und zwar mit der schriftlichen Bestätigung der Änderungen.

Gerät die Agentur in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Von der Agentur nicht zu vertretende und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Streik und Aussperrung, Fälle höhere Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

Die Agentur ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt, soweit der Kunde nach vernünftiger Betrachtungsweise die Teillieferung verwenden kann.

Auf Wunsch des Kunden wird der vereinbarte Vertragsgegenstand an ihn versandt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von ihm zu übernehmen.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so geht die Gefahr durch Übergabe des Vertragsgegenstandes an ihn über oder dadurch, dass er in Annahmeverzug gerät.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Lager der Agentur verlassen hat.

Die Waren, Arbeiten oder Vorlagen werden unversichert versendet. Die Versicherung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung erfolgt die Übergabe am Sitz der Agentur.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Zur Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Agentur das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vertragsgegenstände erfolgt stets für die Agentur als Herstellerin; jedoch ohne Verpflichtung für sie . Erlischt das (Mit)- Eigentum der Agentur durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)- Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Agentur übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)- Eigentum der Agentur unentgeltlich. Ware, an der der Agentur (Mit)- Eigentum zusteht wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Agentur ab. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Agentur wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Kunden anzuzeigen. Die Agentur ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Agentur abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Agentur hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch die Anbieterin liegt, soweit das Verbraucherkreditgesetz keine Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage.

IX. Gewährleistung / Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung und Abnahme.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in der Qualität, Farbe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design begründen keine Gewährleistungsansprüche.

Offensichtliche Mängel müssen der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Vertragsobjektes schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, indem sie sich im Zeitpunkt der Mangelfeststellung befinden zur Besichtigung durch die Agentur bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche gegenüber der Agentur aus.

Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Kunde das Recht, von der Agentur Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar oder lässt die Agentur eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist ungenutzt verstreichen oder verweigert die Agentur die Nacherfüllung, so kann der Kunde von den gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechten Gebrauch machen, also entweder Selbstvornahme, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Bei Schadensersatzansprüchen aus Delikt ist der Kunde gegenüber der Agentur auf die gesetzlichen Anspruchsnormen beschränkt.

Für eine eventuelle wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen haftet die Agentur nicht.

Sofern die der Agentur vom Kunden übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstücke, Bilder; Materialien oder sonstigen eingebrachten Sachen gegen versicherbare Schäden oder jeder andere Gefahr versichert werden sollen, so hat der Kunde selbst für eine solche Versicherung zu sorgen oder die Agentur zum Abschluss einer solchen Versicherung schriftlich gegen Kostenübernahme zu beauftragen.

Die Aufbewahrung von Druckplatten, Montagen, Kopierfilmen, Farbauszügen, Konzepten, Planunterlagen, Modellen etc. nach Auftragserledigung erfolgt nur wenn dies zwischen Agentur und Kunden schriftlich vereinbart ist ohne Übernahme des Lagerrisikos. Für fremde Vorlagen oder andere Gegenstände, die nach Auftragserledigung vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen zurückgefordert werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

X. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist Miltenberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XI. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Weitere Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nicht getroffen. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.